Teilnahmebedingungen

1. Vertragsgegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Trainingsanbieter (d.h. der Agile.Coach GmbH & Co. KG oder dem für das jeweiligem Training abweichend angegebenen Veranstalter, im Folgenden Veranstalter genannt) und dem Auftraggeber bei der Anmeldung, Zahlung und Durchführung angebotener Trainings.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggeber sowie die entsprechende Auftragsannahme des Veranstalters zustande. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Auftragsannahme durch den Veranstalter kann durch das Ausfüllen eines Formulars, Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen

Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach den aktuellen Preisangaben auf der Webseite des Veranstalters. Sämtliche Leistungen richten sich an gewerbliche Kunden und  verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bildungsgutscheine unterschiedlicher Einrichtungen werden von uns leider, wegen hohen bürokratischen Aufwands, nicht angenommen.

4. Zertifizierung

Erfolgt die Anmeldung für ein Training mit anschließender Zertifizierung bei der Scrum Alliance® (7401 Church Ranch Blvd. #210, Westminster, CO 80021 USA), so müssen die Teilnehmer ggf. im Anschluss an das Training einen Online-Test bei der Scrum Alliance® absolvieren. Primäres Ziel des Trainings ist es jedoch nicht, die Teilnehmer für den Test vorzubereiten. Vielmehr sind Training und Test zwei sich ergänzende Maßnahmen. Der Test fragt Basis-Wissen ab, wogegen das Training eine Reflexion und tieferes Verständnis ermöglicht. Die vollständige und aktive Teilnahme am Training ist Voraussetzung für die Zulassung zum Test der Scrum Alliance®. Das Bestehen des Test ist ebenfalls Voraussetzung für die Zertifizierung, es besteht insofern kein Anspruch des Teilnehmers auf Zertifizierung.

Die Zertifizierung, der Online-Test und die anschließende Mitgliedschaft bei der Scrum Alliance® werden von dieser geregelt. Mit der Buchung des Trainings beauftragt der Teilnehmer den Veranstalter damit seine Registrierung bei der Scrum Alliance® durchzuführen und dazu den Vor- und Nachname und die E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Es liegt in der der Natur der offenen Trainings mit verschiedenen Teilnehmern, dass es vorkommt, dass die Teilnehmer gegenseitig ihre Vornamen, Nachnamen, und ggf. E-Mail Adressen austauschen.

5. Stornierung

Die Auftragserteilung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden. Die Stornogebühr beträgt: 50% des Preises bei Absagen weniger als 35 Tage vor dem vereinbarten Termin, bzw. 100% des Preises bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin.

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringem Buchungsaufkommen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, von der Durchführung der Veranstaltung zurück zu treten. Bereits getätigte Ausgaben (z.B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden dem Teilnehmer nicht ersetzt, die gezahlte Teilnahmegebühr kann zurück erstattet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umbuchung. Der Veranstalter behält sich vor bei anderen von ihm nicht verschuldeten Umständen den Veranstaltungsort innerhalb der gleichen Stadt oder den Veranstaltungstermin zu ändern.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf nach der Art der Leistung vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschäden. Die Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Auftragssumme beschränkt.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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